Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Führen wir die Leistung oder Lieferung ohne ausdrücklichen Widerspruch aus, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten eventuelle Geschäftsbedingungen des Auftraggebers angenommen. Die Annahme unserer Leistung gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Außerdem sind wir berechtigt, nach Eintritt von Zahlungsverzug unsere sämtlichen noch offenen Forderungen gegen den Auftraggeber fällig zu stellen und von uns geschuldete Leistungen nur noch gegen Vorkasse oder gleichwertige Sicherheiten auszuführen. Entsprechendes gilt im Falle einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, die nach Vertragsabschluss eintritt oder die uns nach Vertragsabschluss bekannt wird und die die Erfüllung uns gegenüber bestehender Zahlungspflichten gefährdet.
Wir werden den Auftraggeber so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Wenn die Verzögerung länger als einen Kalendermonat dauert, ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Soweit darüber hinaus im Falle unseres Verschuldens Schadensersatzansprüche bestehen, gilt nachfolgender § 6.
Zum Zwecke der Datenverarbeitung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers gespeichert. Dies geschieht ausschließlich für eigene Zwecke und lediglich insofern, als das Bundesdatenschutzgesetz nicht entgegensteht.
Die Software kann Bestandteile enthalten, die als Open Source Software lizenziert sind. Die jeweiligen Lizenzbedingungen gelten auch gegenüber dem Auftraggeber und sind von ihm zu beachten. Die Lizenzbedingungen der Open Source Software werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
Wir sind berechtigt, die Supportleistungen im Wege der Fernwartung oder Ferndiagnose zu erbringen, sofern dies für den Auftraggeber keinen Nachteil darstellt, insbesondere den zeitlichen Rahmen einer Erbringung der entsprechenden Supportleistung vor Ort nicht überschreitet, keine Risiken für die IT-Sicherheit bestehen und die technischen Voraussetzungen beim Auftraggeber gegeben sind.
Die monatliche Gebühr für die Softwarepflege und -wartung wird vertraglich festgelegt. Die Gebühren werden jeweils für ein Jahr im Voraus in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, die monatliche Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten angemessen zu erhöhen. Die Erhöhung ist erstmals zulässig zum Beginn des 13. Monats nach Vertragsabschluss.
Wir werden auf Wunsch des Auftraggebers unter gesonderter Berechnung sonstige Fehlerbehebungs- und Anpassungsleistungen ausführen, insbesondere:
Abschnitt C. § 2 gilt entsprechend.